Das Land Salzburg fördert die Kosten von Schulveranstaltungen bis zu 300 Euro jährlich pro Schüler/in. Anspruchsberechtigt sind Eltern oder Erziehungsberechtigte von Schüler/innen aller Schulformen mit Hauptwohnsitz im Bundesland Salzburg bei Unterschreiten einer familientypischen Einkommensgrenze. Der Antrag ist im Kalenderjahr, in dem die Schulveranstaltung stattfindet, bis spätestens 1. Dezember vollständig inkl. aller Unterlagen in Kopie mit Hilfe des Antragsformulars postalisch, per Mail an
Weitere Informationen unter https://www.salzburg.gv.at/themen/bildung/formulare-b/schulveranstaltungen
Formular für die Antragsstellung: